Checkliste zur Prüfung eines Erbrechtsfalles mit Auslandsberührung (IPR)

In den Zeiten zusammenwachsender europäischer Staaten stellt sich bei Behandlungen von Erbrechtsfällen häufig die Frage ein, welches Recht Anwendung findet. Die Checkliste soll ein gezieltes Vorgehen ermöglichen.

  • Wurde vom Erblasser eine wirksame Erbrechtswahl vorgenommen?
    • Erfolgte eine Rechtswahl für den Nachlass insgesamt nach ausländischem Recht?
      • Wenn „ja“, kommt das gewählte Recht zur Anwendung, sofern Rechtswahl zulässig.
      • Wenn „nein“, stellt sich die Frage:
    • Erfolgte eine Rechtswahl gemäß Art. 25 Abs. 2 EGBGB?
      • Wenn „ja“, kommt für das unbewegliche Vermögen in Deutschland das deutsche Erbrecht zur Anwendung.
      • Für bewegliches Vermögen und wenn „nein“, stellt sich die Frage:
  • Besaß der Erblasser die Staatsangehörigkeit eines Staates, der Mitglied eines gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 1 EGBGB vorrangigen bilateralen Staatsvertrages ist?
    • Wenn „ja“,
      • kommen die Vorschriften des Staatsvertrages insgesamt zur Anwendung. (z.B. deutsch-türkischer oder deutsch-iranischer Staatsvertrag Fundstellen siehe Skript)
      • kommen die Vorschriften des Staatsvertrages für unbewegliches Vermögen in Deutschland zur Anwendung. (z.B. nach Art. 28 Abs. 3 des deutsch-sowjetischen Konsularvertrages, Fundstellen siehe Skript)
    • Für bewegliches Vermögen und wenn „nein“:
  • Bestimmt sich das Erbstatut objektiv nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB.