ELTERNGELD-AKTUELL

Verheiratete Partner haben oft eine Steuerklassenaufteilung vereinbart, nach welcher die Ehefrau die St.Klasse V und der Ehemann die St.Klasse III auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat.

Dies kann bei Beantragung von Elterngeld durch die Ehefrau zu erheblichen Nachteilen führen, weil das Elterngeld nach dem vorher bezogenen Nettoeinkommen und nicht nach dem Brutto berechnet wird.

Daher ist zukünftigen Eltern, die beide verdienen, zu raten, jedenfalls mindestens für beide die St.Klasse IV zu wählen, damit unnötige Nachteile vermieden werden.
Ein Einkommen von Brutto 1.500 führt bei St.Klasse V zu ca. 790 € netto und damit zu ca. 530 € Elterngeld.

Wird aber nach St.Klasse IV versteuert, erzielt man ein Einkommen von knapp 1050,–€ und damit ein höheres Elterngeld von ca. 703,– €.( jeweils grundsätzlich 67 % , Bonus für Geschwisterkinder unter 3 Jahren ( 1 Kind ) oder unter 6 Jahren ( 2 Kinder ) ist möglich).

Zu Einzelheiten wird hingewiesen auf die website www.elterngeld.net, es kann aber natürlich keine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der dortigen Angaben übernommen werden.

Die Berechnung nach unterschiedlichen Steuerklassen stellt sich wie folgt dar:

Bruttolohn: . . . . 1.500,00 EUR

Lohnsteuer: LSt-Klasse 5 . . . . . -369,33 EUR

Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . -20,31 EUR

Rentenversicherung (19,5 %) . . . . . . -146,25 EUR

Arbeitslosenversicherung (6,5 %) . . . . . . -48,75 EUR

Krankenversicherung AN-Anteil (13,3 % / 2 + 0,9 %) -113,25 EUR

Pflegeversicherung (AN-Anteil 0,85 %) . . . . . -12,75 EUR

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Nettolohn: . . . . . . . . . . . . 789,36 EUR

Bruttolohn: . . . . . . 1.500,00 EUR

Lohnsteuer: .LSt-Klasse 4 . . . . -125,50 EUR

Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . -6,90 EUR

Rentenversicherung (19,5 %) . . . . . . -146,25 EUR

Arbeitslosenversicherung (6,5 %) . . . . . . -48,75 EUR

Krankenversicherung AN-Anteil (13,3 % / 2 + 0,9 %) -113,25 EUR

Pflegeversicherung (AN-Anteil 0,85 %) . . . . . -12,75 EUR

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Nettolohn: . . . . . . . . . . . 1.046,60 EUR