Qualität durch Fortbildung ist das Motto einer Kampagne der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), mit der ein Qualitätskennzeichen verliehen wird, wenn der Erwerber der BRAK eine bestimmte Anzahl von Fortbildungsmaßnahmen in bestimmten, vorgegebenen Bereichen nachweist.
Der Bewerber ist dann berechtigt, das Signet „Qualität durch Fortbildung“ , verbunden mit einem „Q“, zu verwenden. Der Zeitraum der Verwendung ist begrenzt auf drei Jahre.
RA Kirsch ist berechtigt, das Signet bis Mai 2010 zu verwenden.