Mit dem 01.01.2010 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle. Die Regelbedarfssätze für minderjährige Kinder haben sich unter Anpassung an die gestiegenen Lebenshaltungskosten teilweise wesentlich erhöht. Darüber hinaus wurde durch Änderung des § 6 Bundeskindergeldgesetz das Kindergeld erhöht. Das Kindergeld beträgt nunmehr monatlich für erste und zweite Kinder jeweils 184,00 EUR, für dritte Kinder 190 EUR und für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 215,00 EUR.
Angesichts dieser Änderungen ist es ratsam bestehende Unterhaltstitel (gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche, Jugendamtsurkunden, Urteile etc.) auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und gegebenenfalls eine Abänderung des Titels zu beantragen.
Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle gibt es hier.