Die neue Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2011, wurde nunmehr veröffentlicht.
Einsehen kann man die Tabelle hier.
Die Änderungen finden vorallem bei den Eigenbedarfs und Selbstbehaltsbeträgen statt (entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten).
Der notwendige Eigenbedarf gegenüber minderjährigen Kinder oder unverheirateten volljährigen Kindern bis zum 21. Lebenjahr, die sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und bei den Eltern oder einem Elternteil leben, wurde für erwerbstätige Unterhaltspflichtige von 900 EUR auf 950 EUR angehoben. Der angemessene Selbstbehalt wurde von 1.100 EUR auf 1.150 EUR angehoben. Der monatliche Gesamtbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern wohnt, wird von 640 EUR monatlich auf 670 EUR monatlich angehoben.
Eine Überprüfung der Unterhalts kann daher ab 01.01.2011 notwendig sein.