Nachdem im Jahr 2012 eine sog. Child Support Guidelines Task Force (eingesetzt durch Chief Justice of the Trial Court Robert A. Mulligan) mit der Überarbeitung der Child Support Guidelines (ähnlich der Düsseldorfer Tabelle) begonnen hatte. Sind zum 01.08.2013 nunmehr die neuen Richtlinien zur Berechnung der Unterhaltspflicht in Massachusetts in Kraft getreten.
Wichtigste Änderung ist sicherlich, dass bestimmte Sozialleistungen (means tested benefits) nicht mehr als unterhaltsrelevantes Einkommen zählen und bei einer Berechnung der Unterhaltspflicht unberücksichtigt bleiben (ähnlich der Unterscheidung im deutschen Unterhaltsrecht zwischen ALG I und ALG II).
Erstmalig nehmen die Guidelines Stellung zu der Frage unter welchen Umständen überobligatorisch erzieltes EInkommen aus Nebentätigkeiten unterhaltsrechtlich relevant ist und wann nicht.
Die Richtlinien machen es nun (erstmalig) möglich die Verteilung der Unterhaltspflichten von Elternteilen zu berechnen deren gemeinsames Einkommen (p.a.) mehr als $ 250.000 beträgt. Darüber hinaus ist mit den neuen Richtlinien die Berechnung von Volljährigenunterhalt und die Frage unter welchen Umständen dieser zu gewähren ist möglich.
Unter Berücksichtigung der Entscheidung Morales v. Morales, 464 Mass. 507 (2013) [mehr dazu bald hier!] wurde die Vorschriften zur Abänderung von Unterhaltstiteln angepasst.
Bei der Berechnung aktuellen Unterhaltes für Massachusetts sind die neuen Vorschriften und Tabellen ab dem 01.08.2013 anwendbar. Bei Fragen zu Fragen des Kindesunterhaltes in Massachusetts und anderer US-Bundesstaaten steht Ihnen die Kanzlei Norbert W. Kirsch gerne zur Verfügung.