In einigen der vorangehenden Beiträgen wurden bereits die Untiefen des US-Familienrechts dargestellt. Die Herausforderungen im Umgang mit dem US-amerikanischen Familienrecht beschränken sich allerdings nicht auf das materielle Recht, mithin auf den Umgang mit Regelungen welche zum Beispiel Umfang des Sorge- und Umgangsrechtes (custody and access), das Entstehen und Erlöschen und die Höhe von familienrechtlichen Ansprüchen wie Unterhalt, Zugewinn, Haushaltsteilung (support / maintenance, division of marital property) regeln, auch das Familienverfahrensrecht lässt den deutschen Rechtsanwender (bzw. den Betroffenen) oft rätselnd zurück. Dies liegt vordergründig an dem zersplitterten Prozessrecht der USA. Bundesrecht räumt den lokalen Gerichten, den Amtsgerichten (District Courts), eine eigene Gesetzgeberische Befugnis ein. De facto übernehmen die Amtsgerichte Aufgaben der Legislative indem Sie eigenes Verfahrensrecht schaffen. Ein in Deutschland so nicht denkbares Durchbrechen der Gewaltenteilung. In der Praxis bedeutet dies, dass Fristenregelung, Regelung über verbindliche Mediation, Formvorschriften und Anforderung an den Beteiligtenvortrag variieren und sich allgemein gültige Aussagen zum Familienverfahrensrecht kaum treffen lassen. Mit etwas Erfahrung lassen sich zumindest Grundmuster ableiten. Als Beteiligter eines Verfahrens in den USA (engl. Respondent) ist es notwendig sich über a) laufende Fristen b) Formvorschriften und c) notwendigen Parteivortrag zu informieren, untätiges Abwarten kann ein Versäumnisbeschluss zur Folge haben. Wir stehen Ihnen bei der Wahl der richtigen Verteidigungsmaßnahmen in den USA gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!