Die Düsseldorfer Tabelle wurde erneut zum 01.01.2016 angepasst. Die wohl wesentlichste Veränderung ist die Anhebung des Bedarfes für Studenten mit eigenem Haushalt. Der Bedarf beträgt ab 01.01.2016 monatlich 735,00 EUR. Aus diesem Bedarf müssen gegebenenfalls anfallende Semesterbeiträge bezahlt werden. Darüber hinaus wurden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder etwas angehoben. Sowohl als Unterhaltsberechtigter als auch als Unterhaltsverpflichteter lohnt ein Blick in die aktuelle Tabelle um – auch unter Berücksichtigung des seit 01.08.2015 erhöhten Kindergeldes – die aktuelle Zahlungsverpflichtung oder die Höhe der Unterhaltsberechtigung zu ermitteln. Gerade als Zahlungspflichtiger kann dies bei tituliertem Unterhalt zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung besondere Bedeutung haben. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.