Ab 01.03.2016 ist für Familiensachen im Verwaltungsbezirk Treptow-Köpenick, das Amtsgericht Treptow – nicht mehr wie bisher das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg – zuständig. Bereis anhängige Verfahren bleiben beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg und werden dort beendet. Neue Verfahren müssen beim Amtsgericht Treptow anhängig gemacht werden. Damit hat Berlin neben den bestehenden Amtsgerichten Pankow/Weißensee, Tempelhof-Kreuzberg und Schöneberg ein weiteres Familiengericht bekommen. Mit Blick auf die rasante Bevölkerungszunahme – insbesondere im Bezirk Treptow – eine längst fällige und notwendige Maßnahme. Der Berliner Praktiker, also der im Familienrecht tätigen Anwalt, wird diese Entscheidung mit Blick auf die neu freigesetzten Kapazitäten aber auch mit Blick auf die möglicherweise verstärkte Uneinheitlichkeit der familienrichterlichen Entscheidungen betrachten, denn bereits bisher gibt es keinen „Berliner Weg“ der Berliner Familiengerichte. Die unterschiedlichen Maßstäbe die Berliner Richter, die in ihrem Ermessen frei sind, an Entscheidungen, gerade im Kindschaftsrecht, anlegen, machen es dem Praktiker oftmals schwer, den Verfahrensgang im Interesse der Mandantschaft genau zu bestimmen. Ein weiteres Familiengericht, möglicherweise mit eigener Praxis, wird voraussichtlich nicht dazu beitragen, dies „abzumildern“.
Anpassung der Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle wurde erneut zum 01.01.2016 angepasst. Die wohl wesentlichste Veränderung ist die Anhebung des Bedarfes für Studenten mit eigenem Haushalt. Der Bedarf beträgt ab 01.01.2016 monatlich 735,00 EUR. Aus diesem Bedarf müssen gegebenenfalls anfallende Semesterbeiträge bezahlt werden. Darüber hinaus wurden die Bedarfssätze für minderjährige Kinder etwas angehoben. Sowohl als Unterhaltsberechtigter als auch als Unterhaltsverpflichteter lohnt ein Blick in die aktuelle Tabelle um – auch unter Berücksichtigung des seit 01.08.2015 erhöhten Kindergeldes – die aktuelle Zahlungsverpflichtung oder die Höhe der Unterhaltsberechtigung zu ermitteln. Gerade als Zahlungspflichtiger kann dies bei tituliertem Unterhalt zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung besondere Bedeutung haben. Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zusammenarbeit mit der Penn State University, Dickinson Law
Rechtsanwalt Andreas Hanke hatte im September 2015 die Möglichkeit als Gastdozent und Practitioner in Residence mehrere Vorträge zum internationalen Familienrecht an der Penn State University, Dickinson Law – der ältesten juristischen Fakultät in Pennsylvania – sowohl vor Studierenden als auch vor Fakultätsmitgliedern zu halten und darüber hinaus einen Dialog zum Spannungsverhältnis zwischen deutschem und US-amerikansichen Familienrecht einzuleiten. Die Zusammenarbeit wird sich auch in Zukunft fortsetzen, es sind weitere Vorlesungen geplant. Inhalt wird im Wesentlichen die rechtliche Analyse grenzüberschreitender Familienrechtsfälle mit US-Bezug sein. Darüber hinaus arbeitet Rechtsanwalt Hanke zusammen mit Prof. Katherine Pearson an einem gemeinsamen Artikel zur Geltendmachung von Elternunterhalt (filial support) deutscher Behörden in den USA.