Beachtlichkeit des Kindeswillens

Donnerstag, 25. Oktober 2012 14:54

Das OLG Köln hat in einer Entscheidung vom 09.01.2012 (II-4 UF 229/11) zur Beachtlichkeit des Kindeswillens eines 12 1/2 jährigen Kindes Stellung bezogen. Ausgangslage für die Entscheidung war die Frage, ob das Sorgerecht nach dem Tod der Mutter des Kindes auf den Vater zu übertragen sei oder aber auf einen Dritten, hier die Tante des Kindes. Das Kind hatte erklärt, dass es eine Übersiedlung in den Haushalt des Kindesvaters ablehne. Das OLG Köln war überzeugt, dass das Wohl des Kindes durch eine Übertragung der Sorge auf den Vater erheblich gefährdet sei, da der ernsthaft geäußerte Wille des Kindes dem entgegensteht.

Die Beachtlichkeit des Kindeswillens, der als eigenes Kriterium im Rahmen der Kindeswohlprüfung Berücksichtigung findet, ist nur schwer bestimmbar und richtet sich im Wesentlichen nach dem Alter des Kindes. So hat des BVerfG folgende Einordnung getroffen: Im Kleinkindalter speilt der Kindeswille eher ein geringeres Gewicht, weil das Kind noch nicht in der Lage sei, sich einen eigenen Willen zu bilden, mit zunehmenden Alter und Einsichtsfähigkeit kommt dem Kindeswille vermehrte Bedeutung zu.

Ab wann ein solche Einsichtfähigkeit vorliegt ist – wie so oft – Einzelfallabhängig. So kann bei einem Kind bereits mit 12 Jahren der Willen maßgebliches Kriterium zur Bestimmung des Kindeswohl sein (theoretisch) während dies bei einem anderen Kind erst mit 14 Jahren der Fall ist, je nach Entwicklung der Kinder.

Rechtsanwalt Hanke referiert als Gastdozent an der Washburn University School of Law zum europäischen Familienrecht

Donnerstag, 18. Oktober 2012 16:12

Rechtsanwalt Andreas T. Hanke, der seit 2010 mit der Washburn University School of Law im Bereich des US-amerikanischen und internationalen Familienrechts zusammenarbeitet, wird im November 2012 als Gastdozent an der Washburn University School of Law zum europäischen Familienrecht referieren. Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Hanke einen rechtsvergleichenden Ausstausch zum US-amerikanischen und deutschen Kindschaftsrecht leiten.

BFH: Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst im Ausland?

Dienstag, 11. September 2012 15:42

Schon zu Zeiten des Zivildienstes (zum 31.12.2011 wurden die letzten Zivildienstleistenden entlassen) war unter den Verpflichteten ein Einsatz im Ausland beliebt. Gerade karitative Einrichtungen boten den Zivildienstleistenden die Möglichkeit Arbeit im sozialen Bereich und das Lernen einer Fremdsprache zu verbinden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich in seiner Entscheidung vom 09.02.2012 mit der Frage zu beschäftigen, ob der den Zivildienst ersetzende Freiwilligendienst im Ausland zum Bezug von Kindergeld nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG berechtigt.

In dem zu entscheidenden Fall absolvierte das Kind der Klägerin einen Freiwilligendienst in einem christlichen Konferenzzentrum in England. Der Träger dieser Einrichtung war