BGH: Rückforderungsansprüche von Schwiegereltern

Donnerstag, 26. Januar 2012 12:11

Der BGH (BGH XII ZR 149/09 – im Volltext hier) hat erneut in einem Urteil Stellung genommen zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen Schwiegereltern Zuwendungen die in der Ehe an das Schwiegerkind geflossen sind, zurückfordern können.

Dem Fall lage folgende – typische – Konstellation zugrunde:

Die Schwiegereltern stellten ihrem eigenen Kind und dem Schwiegerkind Geldbeträge zum Erwerb eines Grundstücks

Anerkennung von Unterhaltsurteilen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Donnerstag, 29. Dezember 2011 15:12

Seit dem 18.06.2011 ist die sog. Europäische Unterhaltsverordnung (EuUnthVO) anwendbar. DieDie EuUnthVO regelt die internationale Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Unterhaltsangelegenheiten und löst insoweit die sog. EuGVVO (auch Brüssel I-VO genannt) ab. Entscheidungen iSd. der EuUnthVO können Urteile, Beschlüsse und Vollsreckungsbescheide (und entsprechende Kostenfestsetzungsbeschlüsse) sein. Daneben findet die EuUnthVO auch auf in einem Mitgliedstaat der Verordnung geschlossene Vergleiche Anwendung.

Die Verordnung findet Anwendung  auf Unterhaltspflichten, die auf einem Familien- Verwandschafts- oder eherechtlichen Verhältnis oder auf Schwägerschaft beruhen (siehe Art. 1 EuUnthVO).

Eintritt von Rechtsanwalt Andreas T. Hanke in die Kanzlei

Dienstag, 22. November 2011 12:31

Die Anwalts- und Notarkanzlei Norbert W. Kirsch darf bekanntgeben, dass zu Anfang Oktober 2011 Herr Rechtsanwalt Andreas T. Hanke in die Kanzlei eingetreten ist.

Herr Rechtsanwalt Hanke ist seit Anfang 2007 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Anwalts- und Notarkanzlei Norbert W. Kirsch gewesen und hat sich in dieser Zeit intensiv mit Fragen des Familien- und Erbrechts beschäftigt. Im Jahr 2009 hat Herr Rechtsanwalt Hanke erfolgreich den Fachanwaltskurs für Familienrecht abgeschlossen. Im Jahr 2012 wird Herr Rechtsanwalt Andreas Hanke den Fachanwaltskurs für Handels- und Gesellschaftsrecht abschließen.

Herr Rechtsanwalt Hanke arbeitet mit einem Schwerpunkt in den Gebieten des Familienrechts (Unterhaltsrecht, Güterrecht, Sorge- und Umgangsrecht etc.). Besondere Kenntnisse hat Herr RA Hanke auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts bei Forschungsaufenthalten in den USA und im Rahmen der Anfertigung einer Dissertation zum int. Kindschaftsrecht erworben. Außerdem bearbeitet Herr RA Hanke die Gebiete des Gesellschaftsrechtes (Schwerpunkt in Studium und Referendariat) und des Verkehrsrechts. 

Herr Rechtsanwalt Hanke wird im Jahr 2012 ein Seminar zum internationalen Familienrecht in Zusammenarbeit mit der DANSEF e.V. durchführen. Näheres erfahren Sie unter unserer Rubrik „Seminare und Fortbildungen„.

Herr RA Hanke nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen im Familienrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht teil.