Rechtsanwalt Andreas T. Hanke, der seit 2010 mit der Washburn University School of Law im Bereich des US-amerikanischen und internationalen Familienrechts zusammenarbeitet, wird im November 2012 als Gastdozent an der Washburn University School of Law zum europäischen Familienrecht referieren. Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Hanke einen rechtsvergleichenden Ausstausch zum US-amerikanischen und deutschen Kindschaftsrecht leiten.
BFH: Anspruch auf Kindergeld bei Freiwilligendienst im Ausland?
Schon zu Zeiten des Zivildienstes (zum 31.12.2011 wurden die letzten Zivildienstleistenden entlassen) war unter den Verpflichteten ein Einsatz im Ausland beliebt. Gerade karitative Einrichtungen boten den Zivildienstleistenden die Möglichkeit Arbeit im sozialen Bereich und das Lernen einer Fremdsprache zu verbinden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte sich in seiner Entscheidung vom 09.02.2012 mit der Frage zu beschäftigen, ob der den Zivildienst ersetzende Freiwilligendienst im Ausland zum Bezug von Kindergeld nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2a EStG berechtigt.
In dem zu entscheidenden Fall absolvierte das Kind der Klägerin einen Freiwilligendienst in einem christlichen Konferenzzentrum in England. Der Träger dieser Einrichtung war
BGH: Erstattungsfähigkeit von über dem Wiederbeschaffungswert liegenden Reparaturkosten
In Fortsetzung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BGH in seiner Entscheidung vom 15.11.2011 (VII ZR 30/11) erneut über die Erstattungsfähigkeit von Reparaturkosten geurteilt. Reparaturaufwand der über dem Wiederbeschaffungswert liegt (maximal mehr als 30%) kann nur dann ersetzt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt wurde, wie ihn der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht hat. Weicht die Reparatur in ihrer Ausführung von den Vorgaben eines Sachverständigengutachtens ab, so gilt sie nicht mehr als fachgerecht durchgeführt und ist nicht vollständig erstattungsfähig.
In dem zu entscheidenden Fall blieben einige Arbeiten am KFZ – die im Gutachten jedenfalls notwendig zur fachgerechten Reparatur des KFZ bezeichnet wurden – unerledigt bzw. wurden nicht vollständig ausgeführt.
Dies führt, so der BGH, dazu, dass die Erstattung von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert nicht gerechtfertigt ist.
Bei der Reparatur von KFZ ist mithin genau darauf zu achten, ob die einzelnen Reparaturen (woemöglich unter Eigenleistung) fachgerecht durchgeführt werden und sich nach den Vorgaben des Sachverständigengutachtens richten.