Am 01.09.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs und des Vormundschaftsrechts in Kraft getreten (BR-Drucks. 635/08). Der Deutsche Bundestag hat am 14. Mai 2009 den vorgeschlagenen Änderungen zum Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts zugestimmt.
Die Gesetzesänderung hat erhebliche Auswirkungen auf den nachehelichen Vermögensausgleich und die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Wenn Sie sich aktuell mit Scheidungsanliegen befassen müssen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Ausführungen und wenden Sie sich gegebenenfalls mit Ihren Fragen an uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.