Regierungsentwurf für ein Gesetz zur internationalen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Mittwoch, 6. Juni 2012 18:26

Das BMJ hat am 23.05.2012 eine Regierungsentwurf (im Volltext hier) zum Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung  der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechtes veröffentlicht. In den vergangenen Jahren hat sich im europäischen Familienrecht einiges getan (siehe Entwicklung des Europäischen Unterhaltsrechts wie hier mitgeteilt).

Der jetzt vorgelegt Entwurf enthält vorallem Änderungen zum Auslandsunterhaltsgesetz. Folgende Änderungen am Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) enthält der

KG: Übertragung des Sorgerechts auf beide Elternteile gegen den Willen der Mutter?

Mittwoch, 6. Juni 2012 14:40

Jahrzehntelang hatte in Deutschland eine Regelung Bestand, die es dem unverheirateten Kindesvater unmöglich machte, die gemeinsame Sorge für das Kind auszuüben bzw. zunächst übertragen zu bekommen, wenn die Kindesmutter sich weigerte eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Das führte nicht nur zu Frustration sondern auch dazu, dass Väter ihre Elternverantwortung gegen den Willen der Mutter nicht wirklich nachkommen konnten. MIt Entscheidung des BVerfG vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) wurde dieser unhaltbare Zustand mit Hinblick auf die Unvereinbarkeit dieser Regelungen mit Art. 6 Abs. 2 GG aufgehoben (wir berichteten). Die Übertragung der elterliche Sorge auf beide Elternteile ist möglich, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.

BGH: Darlegungslasten beim Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Dienstag, 27. März 2012 12:55

Die Entscheidung des BGH vom 18.01.2012 (Az: XII ZR 178/09, im Volltext hier) ist insoweit beachtlich, als dass der BGH die Darlegungs- und Beweislasten des unterhaltsberechtigten Ehegatten im Rahmen des Unterhaltsanspruches wegen Erwerbslosigkeit auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Aufnahme einer geringfügigen Beschäftigung (Mini-Job) und für die Erwerbstätigkeit im Rahmen der Gleitzonse