Ab dem 01.01.2015 gelten neue – angehobene – Selbstbehaltssätze für Unterhaltspflichtige. Der notwendige Selbstbehalt (u.a. gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern) beträgt bei Erwerbstätigen 1.080 EUR, bei nicht Erwerbstätigen 880 EUR. Der angemessene Selbstbehalt (gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern) beträgt mindestens 1.300 EUR. Der Selbstbehalt gegenüber dem getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten beträgt 1.200 EUR.