Die Kanzlei liegt bereits seit über 10 Jahren (1995) im Bezirk Reinickendorf und ist weitgehend spezialisiert ausgerichtet auf die Bearbeitung von Erbrechts- und Familienrechtsfällen in vielen Variationen und mit den ggf. anfallenden Nebengebieten.
D.h. auch Grundstücks- und Immobilienrechtsfragen gehören dazu, Vermögensauseinandersetzung, aber auch Aufteilung von Kreditverbindlichkeiten.
Neue Rechtsprechung des BGH vom 18.03.2009 zum Betreuungsunterhalt
Der BGH nimmt erstmals Stellung zur Anwendung des seit 01.01.2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts.
Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des BGH zugrunde:
Die Parteien sind seit Januar 2000 verheiratet und seit September 2003 getrennt lebend. Die Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.
Neue BGH Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Der BGH hat in seiner Leitsatzentscheidung vom 09.07.2008 folgendes entschieden: Nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommen wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung (hier: Wohnhaus) geschaffen wurde, dessen Alleineigentümer der andere Partner ist, nicht nur gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche, sondern auch Ansprüche aus ungerechtfertiger Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 2, 2. Alt. BGB) sowie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage in Betracht.