Sonder- und Mehrbedarf bei Krankheit

Montag, 30. März 2009 13:41

Im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung können dem Unterhaltsverpflichteten Mehrkosten durch besonderen Bedarf beim Unterhaltsberechtigten enstehen. Dazu zählt der sogenannte „Sonder-“ und der „Mehrbedarf“. Eine Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer leicht. Besonders beim Krankheiten ist scharf zu unterscheiden. Lang vorhersehbare Behandlungen wie Zahnspange oder bestimmte Arten der Therapie fallen zumeist unter den Mehrbedarf. Akute Behandlungen sind meist Sonderbedarf. Folgende Darstellung soll bei der Abgrenzung helfen.

Internationales Privatrecht / Österreichisches Erbrecht

Montag, 30. März 2009 13:09

Das OLG München hat am 05. Dezember 2008 (33 Wx 266/08) zur Frage einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eine Entscheidung getroffen, nach welcher ein Vermögensbetreuer (Betreuer) die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung dafür benötigt, den Verkauf von Aktien aus einem Nachlass, der dem österreichischem Recht unterliegt, herbeizuführen.