BGH: Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Kindesmutter

Dienstag, 22. November 2011 12:18

Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom 09. November 2011 (XII ZR 136/09) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Scheinvater – der erfolgreich die Vaterschaft angefochten hat – zur Vorbereitung eines Unterhaltsregresses gegenüber dem leiblichen Vater einen Auskunftsanspruch gegenüber der Kindesmutter hat.

Das Problem ist ein Bekanntes: Der bisherige Lebensgefährte und vermeintliche Vater eines gemeinsamen Kindes wird nach Trennung zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet (Bspw. aus §1615l Abs. 2 BGB). Nach einer gewissen Zeit bekommt der Unterhaltsverpflichtete Zweifel an seiner Vaterschaft, weil bekannt wird, dass im Empfängniszeitraum auch eine andere Person der Kindesmutter

Erneute Stärkung des Umgangsrechts durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Montag, 24. Oktober 2011 18:46

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in seiner Entscheidung Schneider./.Deutschland erneut die Umgangsrechte der leiblichen Väter gestärkt. Bereits in der Entscheidung Anayo./.Deutschland hatte der EuGHMR betont, dass das deutsche Umgangsrecht leibliche Väter, die wegen des fehlenden Zusammlebens mit der Kindesmutter zum Zeitpunkt der Geburt (vgl. § 1592 BGB) nicht Elternteil sind und damit kein Umgangsrecht aus dieser Stellung heraus haben, benachteiligt und damit die Rechte der Betroffenen aus Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt.

Denn die Betroffenen haben nach deutschem Recht keine Möglichkeit auf Umgang

Erste BGH Entscheidung im Familienrecht unter Anwendung des KSÜ

Dienstag, 6. September 2011 14:39

Der BGH hat mit Urteil vom 16.03.2011 (XII ZB 407/10 – Volltext hier) zum ersten Mal Anwendung von dem in Deutschland am 01.01.2011 in Kraft getretenden Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit bezüglich der elterlichen Verantwortung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) gemacht.

Das KSÜ ersetzt im Verhältnis seiner Vertragstaaten das sog. „Minderjährigen Schutz Abkommen“ (Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über