Wir bilden zur/zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (m/w) aus. Bei Interesse an einer Ausbildung in unserer Kanzlei, bitten wir um Übersendung von aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Voraussetzungen ist neben einer Leidenschaft für die deutsche Sprache der Erwerb der Hochschulreife (Abitur).
Die Kanzlei Norbert W. Kirsch bildet Rechtsreferendare (m/w) aus. Wenn Sie Interesse an der Absolvierung Ihrer Anwaltsstation in unserer Kanzlei haben, würden wir Sie gerne kennenlernen.
Sie haben im Rahmen Ihres Referendariats / Ihrer Ausbildung in unserer Kanzlei u.a. die Möglichkeit zur Mitarbeit an international rechtlichen Mandaten im Erb- und Familienrecht. Vorkenntnisse im Erb- und Familienrecht sowie im Internationalen Privatrecht (IPR) sind für eine Tätigkeit als Referendar wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung. Da die Korrespondenz im internationalen Familienrecht vorwiegend in Englisch geführt wird, sollte die Beherrschung der englischen Sprache in Schrift und Wort zu Ihrem Profil gehören (Anforderung für Referendare).
Bitte übersenden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an unserer Kanzlei, gerne auch als PDF Datei an kirsch@ra-kirsch.de