Der Rechtsanwalt ist berechtigt, Mediationen durchzuführen. Naturgemäß hilft die in familien- und erbrechtlichen Fragen erworbene Kompetenz dabei, das Mediationsverfahren zeitsparend und zügig im Interesse aller Mediatationsparteien zu moderieren.
Der praktische Ablauf der Mediation verläuft dann regelmäßig in fünf Stufen:
In der ersten Stufe wird ein Mediationsvertrag ausgehandelt, der die „Verfassung“ des Verhältnisses zwischen dem Mediator und den Parteien darstellt. Der Mediationsvertrag legt fest, wie die Parteien und der Mediator untereinander vorgehen.
In der zweiten Stufe werden die Themenbereiche, die im Rahmen der Mediation geregelt werden sollen, festgestellt. Es erfolgt die dazugehörige Bestandsaufnahme.
In der dritten Stufe werden die Konfliktfelder bearbeitet. Die Parteien tauschen sich aus, können ihre Streitpunkte und divergierenden Interessen deutlicher herausarbeiten, Kommunikationshindernisse beseitigen und Angstbarrieren überwinden.
Die vierte Stufe führt zur Lösungsverdichtung die dann erlaubt eine Vereinbarung abzuschließen.
Die fünfte Stufe beinhaltet die juristisch einwandfreie Abfassung der Vereinbarung, um das was die Parteien untereinander mithilfe der Mediation durch den Mediator/Rechtsanwalt ausgemacht haben, in rechtlich haltbare Form zu gießen. Die Beendigung des Prozesses wird angesichts vielfältiger notarieller Beurkungspflichten (zum Unterhalt, zum Zugewinn, ggf. zum Hausgrundstück) einer notariellen Beurkundung bedürfen. Diese vor einem Notar abgeschlossen werden und damit das Verfahren auf weitgehend streitfreie, zumindest ohne gerichtliche Beteiligung einem haltbaren Abschluss zugeführt werden.
Mediation ist freiwillig, fördert die Eigenverantwortlichkeit und Selbstständigkeit der Parteien, fördert Kommunikation und wechselseitiges Verständnis und ist dazu geeignet Geld zu sparen.
Der Stundensatz für die Mediation wird im persönlichen Gespräch vereinbart.