Wir stehen Ihnen in allen Fragen des Familienrechts zur Verfügung. Bei Trennung oder Scheidung sind eine Vielzahl von Folgen und Konsequenzen zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Familienangelegenheit schnell und unter der geringst möglichen Belastung für Sie zu ordnen und die damit verbundenen Fragen zu klären. Folgende Leistungen werden von uns angeboten:
- Vorsorgende Vereinbarungen im Eherecht, Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Scheidungen und Folgesachen (Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich u.a.)
- Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern (elterliche Sorge, Umgang)
- Unterhalt für Kinder, Volljährige, Ehefrau in der Trennungszeit und nach der Ehe, Alleinerziehende
- Vermögensauseinandersetzungen, sofortige Sicherung der Vermögensansprüche im Trennungsverfahren, auch vermittelnd
- Internationales Familienrecht, Internationales Privatrecht, Rechtsanwendung in Fällen mit Auslandsberührung auf nationaler und internationaler Ebene
- Ausgleichsansprüche, z.B. bei gemeinsamen Schulden, Immobilienkrediten, Immobilienaufteilung, Geldausgleich
- Zugewinnausgleich, der Ausgleich des von den Beteiligten in der Ehe erworbenen Vermögens (Güterrecht)
Darüber hinaus bieten wir auch Mediation an.
Internationales Familienrecht:
1. Europäisches Familienrecht
Einen besonderen Schwerpunkt hat die Kanzlei im internationalen Familienrecht. In Zeiten zunehmender Globalisierung der Familien, ist es oft notwendig, bei der Beurteilung einer Familienrechtsangelegenheit nicht nur die Rechtsordnung sondern auch ausländische Rechtsordnungen zu beachten. Dabei spielt vor allem die Frage der internationalen Zuständigkeit, des anwendbaren Rechts und der Frage der Anerkennung und Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen oder ausländischer Eheverträge eine wichtige Rolle.
Innerhalb von Europa sind Europäische Verordnungen zur Bestimmung der internationalen Zuständigkeit zu beachten. So legt die Brüssel IIa-VO die internationale Zuständigkeit in Scheidungsangelegenheit und Kindschaftssachen fest. Die Europäische Unterhaltsverordnung (EuUnthVO) regelt die internationale Zuständigkeit in Unterhaltsangelegenheiten innerhalb der EU (mit Ausnahme Dänemarks).
Das anwendbare Recht in Scheidungsangelegenheiten wird für Deutschland von der sog. Rom III-VO bestimmt. Danach können in Deutschland (oder teilnehmenden Mitgliedstaaten) Ehepartner eine Rechtsformwahl treffen, treffen sie diese nicht so ergibt sich das anzuwendende Recht auf Grundlage der Rom III-VO. In Unterhaltsangelegenheiten richtet sich das anwendbare Recht nach dem Haager Unterhaltsprotokoll. Am 29.01.2019 ist die europäische Güterrechtsverordnung in Kraft getreten
2. US-amerikanisches und kanadisches Familienrecht
Wir beraten Sie gerne im Hinblick auf Strategiefragen auch in Fällen in denen US-amerikanisches Familienrecht oder kanadisches Familienrecht (Family Law) von Bedeutung ist.
Dazu gehört auch die Erstellung von Scheidungsfolgenvereinbarungen mit Auslandsberührungen, insbesondere bei Fragen in Zusammenhang mit kanadischem Recht oder US-Recht (je nach Bundesstaat mit unterschiedlichen Voraussetzungen) sog. Postnuptial Agreements. Gerne stellen wir Kontakt zu Korrespondenzpartnern in USA oder Kanada her.
Kontakte in die USA, nach Kanada und in das europäische Ausland helfen bei der Beratung und Begleitung in Fällen mit Auslandsbezug. Gerne vermitteln wir kompetente
3. Rechtswirksame Vereinbarungen
Das deutsche Recht verlangt für rechtswirksame Vereinbarungen zum Ehevertrags- und Scheidungsfolgenrecht in der Regel die notarielle Beurkundung. Gerne beraten wir Sie in Fragen, die dabei zu beachten sind.