Die Not der Familie des behinderten Kindes wird u.U. dann vergrößert, wenn die Erbschaft eines Elternteiles dieses Kindes nicht rechtzeitig so geplant ist, dass Rückgriffsansprüche des Sozialhilfeträgers ausgeschlossen oder zumindest stark eingeschränkt sind.
Regreß des Sozialhilfeträgers bei behindertem Kind als Erbe
Freitag, 3. April 2009 8:52