Erste BGH Entscheidung im Familienrecht unter Anwendung des KSÜ

Dienstag, 6. September 2011 14:39

Der BGH hat mit Urteil vom 16.03.2011 (XII ZB 407/10 – Volltext hier) zum ersten Mal Anwendung von dem in Deutschland am 01.01.2011 in Kraft getretenden Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit bezüglich der elterlichen Verantwortung und Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) gemacht.

Das KSÜ ersetzt im Verhältnis seiner Vertragstaaten das sog. „Minderjährigen Schutz Abkommen“ (Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über

EU-Kommission: Deutsche Erbschaftssteuer verletzt EU-Grundfreiheit

Freitag, 25. März 2011 14:34

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuerbestimmungen in Deutschland sind teilweise diskriminierend sind. Die Vorsschriften des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts, die in Deutschland ansässigen Deutschen einen Freibetrag von bis zu 500.000,00 EUR (je nach Verwandtschaftgrad) einräumen gelten nicht, wenn Erblasser als auch Erbe seinen Wohnsitz nicht in Deutschland haben. In diesen Fällen beträgt der Freibetrag 2.000,00 EUR. Diese Vorschriften verletzen die Kapitalverkerhsfreiheit, so die EU-Kommission. Deutschland wurde am 14.03.2011 aufgefordert die entsprechenden Regelungen anzupassen bzw. abzuändern.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob Deutschland dieser Aufforderung Folge leistet oder ob eine Entscheidung des EuGH herbeigeführt wird (welche dann auch Auswirkung auf die Anwendbarkeit der Vorschriften in Deutschland hätte).

Unionsrechtliches einheitliches Internationales Schuldrecht

Donnerstag, 29. Juli 2010 17:20

Mit Inkrafttreten der Rom-I-Verordnung in allen Mitgliedstaaten der EU (mit Ausnahme Dänemarks) hat das unionsrechtliche IPR eine neue Bedeutung und Qualität erhalten. Die Rom-I-Verordnung, die die Rom-II-Verordnung im Bereich des Schuldrechts ergänzt, harmonisiert das unionsrechtliche internationale Schuldrecht. Die Rom-I-VO gilt für alle Verträge, die ab dem 17.12.2009 geschlossen werden und verdrängt durch seine Qualtität als unionsrechtliche Verordnung das EGBGB und das auf Richtlinien basierende IPR. Die Rom-I-VO gilt vorallem für vertragliche, die ROM-II-VO für außervertragliche Schuldverhältnisse.

Für den Rechtsanwender hat dies Konsequenzen. Denn im Rahmen der fortschreitenden Harmonisierung kommt es zur unionsrechtlichen Begriffsbildung und Auslegungssystematik, die auch dem Verwender von Verträgen im Rahmen von bi- oder mulitlateralen Schuldverhältnissen bekannt sein müssen. Bloße Kenntnisse im EGBGB reichen nicht mehr aus. Die genannten Verordnungen sollten zumindest im Überblick bekannt sein.