Rechtsanwalt Andreas Hanke hatte im September 2015 die Möglichkeit als Gastdozent und Practitioner in Residence mehrere Vorträge zum internationalen Familienrecht an der Penn State University, Dickinson Law – der ältesten juristischen Fakultät in Pennsylvania – sowohl vor Studierenden als auch vor Fakultätsmitgliedern zu halten und darüber hinaus einen Dialog zum Spannungsverhältnis zwischen deutschem und US-amerikansichen Familienrecht einzuleiten. Die Zusammenarbeit wird sich auch in Zukunft fortsetzen, es sind weitere Vorlesungen geplant. Inhalt wird im Wesentlichen die rechtliche Analyse grenzüberschreitender Familienrechtsfälle mit US-Bezug sein. Darüber hinaus arbeitet Rechtsanwalt Hanke zusammen mit Prof. Katherine Pearson an einem gemeinsamen Artikel zur Geltendmachung von Elternunterhalt (filial support) deutscher Behörden in den USA.
Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge passiert Bundesrat
Am 01.03.2013 hat der Gesetzesentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirater Eltern den Bundesrat passiert. Auf Druck des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (wir berichteten) war die Bundesregierung angehalten, die Regelungen im BGB zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern zu reformieren. Nach bislang geltendem Recht (§ 1626a BGB) hatte die Mutter eines nichtehelichen Kindes die Möglichkeit den Vater des Kindes von der elterlichen Sorge auszuschließen.
Nach der Neufassung der §§ 1626a, 1671 BGB ist es den nichtehelichem Vater nun möglich die Übertragung der Sorge auf beide Elternteile unter Anrufung des Familiengerichts zu beantragen. Das Familiengericht überträgt die elterlichen Sorge auf beide Elternteile, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht, mithin sieht der reformierte § 1626a BGB eine Vermutungsregelung zugunsten gemeinsamer elterlicher Sorge vor. Es wird widerlegbar vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht.
Kanada: Reform des Familienrechts in British Columbia
Das Kanadische Familienrecht ist sowohl auf Bundesebene, als auch auf Ebene der Provinzen und Territorien geregelt. Der Divorce Act aus dem Jahr 1985 sieht auf Bundesebene Regelungen zum Familienrecht vor. Neben der Scheidung hält der Divorce Act Vorschriften zum Kindesunterhalt (child support) und Trennungsunterhalt (spousal support) vor. Auf Provinzebene war das Familienrecht in British Columbia bis zum 18.03.2013 im Family Relations Act geregelt. Dieser wurde mit Inkrafttreten des Family Law Act 18.03.2013 durch diesen ersetzt.
Die wichtigsten Neueregelungen im Family Law Act (2013) betreffen das Kindschaftsrecht (Sorge- und Umgangsrecht). Ähnlich wie in anderen Provinzen, aber auch ähnlich der Regelungen in den USA, stellt der Family Law Act das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Sorgerechtsprüfung. Darüber hinaus gibt es klare Regelungen zur Kindesentziehung bei Verzug eines Elternteils in eine andere Provinz (parental relocation) und zur Frage häuslicher Gewalt (domestic violence). Wie bereits der Divorce Act unterstützt auch der Family Law Act die außergerichtliche Streitbeilegung und gibt dem Rechtsanwender hierfür mehrere Möglichkeiten an die Hand. Dazu gehören neben Trennungsvereinbarungen (separation agreements) auch Sorgerechtsvereinbarungen (parenting arragements) sowie die Möglichkeiten der alternative dispute resolution (mediation, arbitration).
Insgesamt ist festzustellen, dass der Family Law Act Regelungslücken, die bisher durch die Rechtsprechung aufgefüllt wurden (vgl. bspw. Hartshorne v Hartshorne) gefüllt hat. Insbesondere die Regelungen zu Fragen des Sorgerechts geben dem Rechtsanwender, der sich nicht anwaltlich vertreten lassen muss (!), ein Mehr an Rechtssicherheit.