IPR – Verlassenschaftsabhandlung bei Minderjährigen

Donnerstag, 2. April 2009 11:30

War der Erblasser selbst minderjährig und vermögenslos, kann nach § 153 AußStrG auch dann auf eine Todesfallaufnahme verzichtet werden, wenn Nachlass vorhanden ist.

§ 153. (1) Sind Aktiven der Verlassenschaft nicht vorhanden oder übersteigen sie nicht den Wert von 4 000 Euro und sind keine Eintragungen in die öffentlichen Bücher erforderlich, so unterbleibt die Abhandlung, wenn kein Antrag auf Fortsetzung des Verlassenschaftsverfahrens gestellt wird. Einer Verständigung bedarf es nicht.

Internationales Privatrecht / Österreichisches Erbrecht

Montag, 30. März 2009 13:09

Das OLG München hat am 05. Dezember 2008 (33 Wx 266/08) zur Frage einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eine Entscheidung getroffen, nach welcher ein Vermögensbetreuer (Betreuer) die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung dafür benötigt, den Verkauf von Aktien aus einem Nachlass, der dem österreichischem Recht unterliegt, herbeizuführen.