Erbschaftsplanungen in Verbindung mit Hartz IV-Leistungsbezieher II

Freitag, 5. März 2010 13:53

Für zukünftige Hartz-IV-Empfänger kann es sich unter Umständen lohnen – vgl. auch den vorstehenden Artikel auf unserer Internetseite vom 05. Januar 2010 – vor der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, noch ein Einfamilienhaus von den Eltern an das Kind z.B. zu übertragen, wenn das Kind zukünftig Hartz-IV-Bezieher wird und wegen des Alters der Eltern die Gefahr besteht, dass das Haus ohnehin zu späterem Zeitpunkt geerbt würde.

Grund ist die unterschiedliche Behandlung des zufließenden und des ab Hartz-IV Bezug bereits bestehenden, vorhandenen Vermögens. Das bestehende Vermögen wird günstiger behandelt als ein Vermögenszufluß durch Erbschaft während des Hartz-IV Bezuges.

Schenkungsgegenstand bei Zuwendung einer Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung

Freitag, 5. März 2010 13:41

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 23. Februar 2010 zugrunde (Az.: 3 0 267/08).

Der Erblasser hatte eine Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung zugunsten der Beklagten abgeschlossen, auf die er Prämien in Höhe von 1.804,65 € gezahlt hatte. Nach seinem Tod zahlte die Versicherung einen Betrag von 103.000,00 € an die Beklagte aus. Der übrige Wert des Nachlasses beträgt – inzwischen unstreitig – 74.975,91 €.

Anwendung des FamFG in Nachlasssachen

Montag, 4. Januar 2010 14:54

Mit der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 24.11.2009 (8 W 462/09) wurde nun noch einmal festgestellt, dass in Nachlasssachen bei der Anwendung der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG zu beachten ist, dass bei Antragstellung auf Erteilung des Erbscheins gem. § 2353 BGB nach  dem 31.08.2009 neues Recht anzuwenden ist, da es sich bei dem Erbscheinserteilungsverfahren um ein ausschließliches Antragsverfahren handelt, welches erst durch den Eingang des Antrags beim Nachlassgericht eingeleitet wird und welches nicht von Amts wegen eingeleitet werden kann.