Neue Rechtsprechung des BGH vom 18.03.2009 zum Betreuungsunterhalt

Montag, 30. März 2009 13:59

Der BGH nimmt erstmals Stellung zur Anwendung des seit 01.01.2008 geltenden neuen Unterhaltsrechts.

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des BGH zugrunde:

Die Parteien sind seit Januar 2000 verheiratet und seit September 2003 getrennt lebend. Die Parteien sind seit April 2006 rechtskräftig geschieden. Ihr im November 2001 geborener Sohn wird von der Klägerin betreut. Er besuchte seit 2005 eine Kindertagesstätte mit Nachmittagsbetreuung und geht seit September 2007 zur Schule und danach bis 16:00 Uhr in einen Hort. Die Klägerin ist verbeamtete Studienrätin und seit August 2002 mit knapp 7/10 einer Vollzeitstelle (18 Wochenstunden) erwerbstätig.

Sonder- und Mehrbedarf bei Krankheit

Montag, 30. März 2009 13:41

Im Rahmen einer Unterhaltsverpflichtung können dem Unterhaltsverpflichteten Mehrkosten durch besonderen Bedarf beim Unterhaltsberechtigten enstehen. Dazu zählt der sogenannte „Sonder-“ und der „Mehrbedarf“. Eine Abgrenzung ist im Einzelfall nicht immer leicht. Besonders beim Krankheiten ist scharf zu unterscheiden. Lang vorhersehbare Behandlungen wie Zahnspange oder bestimmte Arten der Therapie fallen zumeist unter den Mehrbedarf. Akute Behandlungen sind meist Sonderbedarf. Folgende Darstellung soll bei der Abgrenzung helfen.