Gesetzesentwurf zur Stärkung der Rechte des leiblichen (nicht rechtlichen!) Vaters

Mittwoch, 6. Juni 2012 18:53

Nach den Entscheidungen Schneider./.Deutschland und Anayo./.Deutschland (Besprechung hier auf der Website) des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war die Bundesregierung unter Zugzwang. Mit dem Gesetzesentwurf für eine Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters wird diesem Druck begegnet. Bis dato besteht eine nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte unhaltbare Rechtlage in Deutschland: leibliche – nicht rechtliche – Väter ohne sozial-familäre Beziehung zum Kind haben kein Recht auf Umgang. Eine solche Konstellation ist vom Gesetzgeber bisher nicht berücksichtigt.

Das BMJ hat mit Pressemitteilung vom 29.05.2012 ein Referentenentwurf für eine Gesetz vorgelegt, welches diesem unhaltbarem Rechtszustand Abhilfe verschaffen soll.

Nach dem Referentenentwurf wird in das BGB ein § 1686a BGB eingefügt, nach dem der leibliche Vater dann ein Umgangsrecht hat wenn er

a) durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen will,

b) der Umgang dem Kindeswohl dient

Zur Geltendmachung dieser Rechte genügt es, wenn der Vater an Eides statt versichert, der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben. Eine vorherige Feststellung der Vaterschaft ist mithin nicht notwendig und führt zur Vereinfachung des Verfahrens gem. § 1686a BGB (Ref. Entwurf).

Korrespondierend zu § 1686a BGB wird mit § 163a FamFG eine Verfahrensvorschrift geschaffen die eine Duldungspflicht zur Untersuchung (zwecks Feststellung der Vaterschaft) vorsieht.

Regierungsentwurf für ein Gesetz zur internationalen Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen

Mittwoch, 6. Juni 2012 18:26

Das BMJ hat am 23.05.2012 eine Regierungsentwurf (im Volltext hier) zum Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 23. November 2007 über die internationale Geltendmachung  der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen sowie zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechtes veröffentlicht. In den vergangenen Jahren hat sich im europäischen Familienrecht einiges getan (siehe Entwicklung des Europäischen Unterhaltsrechts wie hier mitgeteilt).

Der jetzt vorgelegt Entwurf enthält vorallem Änderungen zum Auslandsunterhaltsgesetz. Folgende Änderungen am Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) enthält der

KG: Übertragung des Sorgerechts auf beide Elternteile gegen den Willen der Mutter?

Mittwoch, 6. Juni 2012 14:40

Jahrzehntelang hatte in Deutschland eine Regelung Bestand, die es dem unverheirateten Kindesvater unmöglich machte, die gemeinsame Sorge für das Kind auszuüben bzw. zunächst übertragen zu bekommen, wenn die Kindesmutter sich weigerte eine gemeinsame Sorgeerklärung abzugeben. Das führte nicht nur zu Frustration sondern auch dazu, dass Väter ihre Elternverantwortung gegen den Willen der Mutter nicht wirklich nachkommen konnten. MIt Entscheidung des BVerfG vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) wurde dieser unhaltbare Zustand mit Hinblick auf die Unvereinbarkeit dieser Regelungen mit Art. 6 Abs. 2 GG aufgehoben (wir berichteten). Die Übertragung der elterliche Sorge auf beide Elternteile ist möglich, wenn dies dem Kindeswohl entspricht.