Der neue Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich – Schutz vor Vermögensmanipulation nach der Trennung?

Dienstag, 24. November 2009 13:02

Mit dem 01.09.2009 ist nunmehr auch das reformierte Güterrecht in Kraft getreten. Ein wesentliches Anliegen des Reformvorhabens war es, die Manipulationsmöglichkeiten der Ehegatten nach Trennung zu vermindern. Der bisherige Schutz vor Vermögensmanipulation war nicht nur durch das materielle Recht sondern auch prozessual schwach ausgestaltet.

Die Klage auf vorzeigten Ausgleich des Zugewinns nach § 1386 BGB a.F. und das Verlangen auf Sicherheitsleistung nach § 1389 BGB a.F. boten prozessual nur bedingt Schutz. Die Voraussetzungen der Klage auf vorzeitigen Zugewinnausgleich waren eng ausgestaltet. So musste nach § 1386 Abs. 2 BGB a.F. zunächst abgewartet werden, bis der andere Ehegatte bereits vermögensmindernde Handlungen nach § 1375 BGB vorgenommen hatte.

Die Anwendung des „ordre public“ im erbrechtlichen Fall – Auswirkungen auf die Erbquote

Montag, 14. September 2009 15:14

Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 19.12.2008 (in: FamRZ 2009, 1013-1016) entschieden, dass, wenn die Anwendung des deutschen ordre public aus Art. 6 EGBGB zu einer Nichtanwendung eines ausländischen Erbstatuts führt (hier wegen Benachteiligung der Frau im iranischen Erbrecht), bei der Bestimmung der Erbquote eine pauschale Hinzurechnung gemäß § 1371 BGB nicht stattfinden kann,  der überlebenden Ehefrau jedoch die Berechnung einer etwaigen Zugewinnausgleichsforderung nach §§ 1373ff. BGB unbenommen bleibt. Diese Entscheidung ist mit Hinblick auf etwaige rechtliche Folgebetrachtungen im Anschluss an eine Anwendung des Art. 6 EGBGB nicht nur im Erbrecht wichtig.