In einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 10. Dezember 2003, vorangegangenes Gericht OLG Dresden, ging es um die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen eine Stiftung geltend machen kann, die zum Zwecke des Wiederaufbaus und der späteren Erhaltung der Dresdner Frauenkirche als kulturelles Denkmal, gottesdienstliche Nutzungsstätte und Veranstaltungsort für Konzerte usw. gegründet worden war.
Pflichtteilsansprüche nach Spenden des Erblassers
Donnerstag, 2. April 2009 12:46